Unterrichtsgebühren

Die Unterrichtsgebühren sind Jahresbeiträge und werden in zwei gleichen Raten jeweils zum 15. November für das erste Halbjahr und zum 15. März für das zweite Halbjahr fällig.

Die Aufwendungen für die Musikschule werden aus Leistungen der Stadt Neumarkt, der Eltern und aus öffentlichen Mitteln gedeckt. Die Musikschule der Stadt Neumarkt nimmt ohne Aufpreis auch Anmeldungen von Schülerinnen und Schülern entgegen, die außerhalb des Stadtgebiets wohnen. Um den Verwaltungsaufwand so niedrig wie möglich zu halten, sollte die Begleichung der Gebühren durch Einzugsermächtigung erfolgen.

Gebühren ab September 2015

Musikalische Früherziehung,
Musikalische Frühförderung
45 Minuten 240,00 €
Einzelunterricht 30 Minuten 517,00 €
Einzelunterricht 45 Minuten 775,00 €
Gruppenunterricht, 2 Schüler 30 Minuten 300,00 €
Gruppenunterricht, 2 Schüler 45 Minuten 450,00 €
Gruppenunterricht 3-5 Schüler 45 Minuten 330,00 €
Ensembleunterricht variabel 110,00 €
Ergänzungsunterricht variabel auf Anfrage

Für Erwachsene ab 18 Jahren, ausgenommen Schüler*innen, Studierende und Auszubildende, wird bei allen Hauptfachgebühren ein Aufschlag von 30 % berechnet.

Werden Geschwister in Hauptfächern bzw. Grundfächern unterrichtet, so erhalten sie eine Ermäßigung. Diese beträgt bei zwei Geschwistern je 10 %, bei drei Geschwistern je 20 %.

Belegt ein Kind mehrere Fächer, so wird die gleiche Ermäßigung eingeräumt wie bei mehreren Geschwistern. Eine Kombination aus der Ermäßigung für Geschwister und für mehrere Fächer ist möglich, jedoch nur bis zum Höchstsatz von je 20 %. Die vorstehend genannten Gebühren sind Jahresgebühren.

Aus sozialen Gründen kann auf schriftlichen Antrag eine Gebührenermäßigung gewährt werden.

Downloads

Hier können Sie die Satzung sowie die aktuelle Gebührensatzung der Sing- und Musikschule als PDF herunterladen:

Satzung der Sing- und Musikschule Neumarkt i.d.OPf. (PDF, 134 kB)

Gebührensatzung der Sing- und Musikschule Neumarkt i.d.OPf. (PDF, 125 kB)